Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen. 

Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingun­gen als angenommen. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

Unsere allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen vorbehaltlos ausführen.

Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Be­stätigung. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich erklärt werden.

2. Angebote / Ausführung

Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Aufträge gelten als ange­nommen, wenn von uns schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt und angenommen worden ist.

 Eingehende Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und un­serer üblichen Geschäftszeit ausgeliefert.

3. Lieferung 

Die Lieferungen erfolgen zu unserer jeweils aktuell gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und Lieferpauschale sofern nichts anderes vereinbart ist.  

Die Lieferung auf Kommission, d.h. Vereinbarung von Rückgaberecht für alle Waren beispielsweise nach Veranstaltungen, ist kostenlos, wenn mindestens die Hälfte der bestellten Warenmenge verkauft bzw. abgenommen wird. Bei Rückführung von mehr als 50% der bestellten Waren berechnen wir eine Be-arbeitungspauschale von 1,50 € je volle zurückgeführte Kiste. 

Bei von uns nicht zu vertretenden Lieferstörungen, insbesondere aufgrund Arbeitskampf­maßnahmen, behördlicher Maßnahmen, höherer Gewalt sowie saison-bedingter Über­nachfrage, sind Schadener­satzansprüche des Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung. Ferner sind wir bei oben genannten Lieferstörungen oder bei fälligen und nicht bezahlten Rechnungen von unseren Kunden von der Lieferung befreit.

4. Gewährleistung

Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Ge­binde sowie hinsichtlich der Arten und Sorten der gelieferten Waren, sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen.

Andere erkennbare Mängel sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung; nicht erkennbare Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach ihrem Erkennen, schriftlich geltend zu machen. Anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der Mängelrüge bei uns.  

Bei berechtigten Mängelrügen kann der Kunde als Nacherfüllung nur Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

5. Haftung

Wir haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder eigenen Mitarbeiter oder Erfüllungsge­hilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursachen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für Schäden aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar, ohne jeden Abzug und nur an uns bzw. unsere schriftlich bevollmächtigten Mitarbeiter zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Schecks, Banklast­schriften, Abbuchungen oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gut­schrift erfolgt.

Rücklastschriftgebühren und damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fäl­len in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Lieferung der Ware zahlt.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche ohne Nachweis Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 Prozent über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung und Insolvenz des Kunden sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden) sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.

Soweit der Kunde sich im Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, seine Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Ver­zugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Leergut

Paletten, Rollcontainer, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Kunden nur leihweise zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen. Jede dem Verwendungszweck widersprechende Verfügung über das Leergut, insbesondere seine Verpfändung sowie jede missbräuchliche Benutzung, ist unzulässig.

Alle Ansprüche des Kunden, die sich aus der Überlassung des Leergutes einem Dritten gegenüber ergeben, gelten im Augenblick des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte an uns abgetreten. Der Kunde hat im Fall einer Inanspruchnahme des Leergutes durch einen Dritten bei sich oder seinem Kunden uns unverzüglich zu informieren und alle zur Freigabe notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Der Kunde ist zur unverzüglichen Rückgabe des Leergutes in einwandfreiem Zustand verpflichtet.

Wir behalten uns vor, unangemessen hohe Mehrrückgaben von Leergut zu verweigern.

Für das Leergut wird Pfandgeld nach unseren jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist sogleich mit der Rechnung zu bezahlen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Kunden zustehenden oder noch entstehenden Forderungen einschließlich aller Neben­forderungen (bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift, Abbuchungen oder Wechsel bis zu deren Gut­schrift) unser Eigentum. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Si­cherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.

Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die ihm ge­lieferte Vorbehaltsware an Dritte zu veräußern.

9. Bundesdatenschutz

Gemäß Bundesdatenschutzgesetzt sind wir verpflichtet, bekannt zugeben, dass sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.

Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere sämtliche Lieferverpflichtungen und für alle Zahlungs- und son­stigen Vertragspflichten beider Parteien ist der Sitz der Betriebsstätte des Unternehmens.

Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Kaufleuten – auch für Wechsel und Scheck­klagen – ist Bielefeld.

11. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zahlungs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Schloß Holte-Stukenbrock 2014